Nach dem Erstkontakt vereinbaren wir in der Regel einen persönlichen Vor-Ort-Termin, um Ihre Wünsche und Vorstellungen zu besprechen und uns einen Überblick über die Gegebenheiten (Wandbeschaffenheit, Innen- o. Außenbereich, usw.) zu verschaffen. Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten der Wandgestaltung bestehen und ob eventuelle Vorbehandlungen des Untergrundes nötig sind. Im Anschluss erstellen wir einen unverbindlichen Kostenvoranschlag und fertigen erste grobe Skizzen und Konzeptzeichnungen an. Bei einer zu Stande kommenden Auftragsvergabe kümmern wir uns um sämtliche benötigte Materialien. Nach dem Abschluss unserer Arbeit erfolgt eine Abnahme durch den Auftragsgeber und anschließend die Rechnungsübergabe unsererseits.
Der Preis setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Ein Faktor umfasst den zeitlichen Aufwand, der sich an ihrem Motivwunsch orientiert. Der andere große Faktor ist der Materialaufwand, den man durchschnittlich mit 10-15 Euro pro Quadratmeter beziffern kann, wobei sich auch dieser nach Ihrem Wunsch richtet und somit höher aber auch niedriger liegen kann. Hinzu kommen 0,30 € pro Kilometer Wegstrecke. Kostenfrei sind sämtliche Beratungsgespräche im Vorfeld des Auftrages, sowie Skizzen und Konzeptzeichnungen zur besseren Visualisierung Ihrer Vorstellungen.
Die künstlerisch Gestaltung von großflächigen Fassaden, Wänden und Mauern stellt das Hauptstandbein des Unternehmens Ein Herz für Kanne dar. Hier kann es sich sowohl um innovative Leinwand- und Auftragsarbeiten im privaten Bereich, als auch um die werbe- und medienwirksame Gestaltung von kompletten Häuserfassaden , aber auch Innenräumen handeln. In diesem Bereich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Grundsätzlich werden sämtliche von Ein Herz für Kanne angebotenen Produkte/Leistungen in Euro berechnet. Bei allen Preisen handelt es sich grundsätzlich um von Ein Herz für Kanne garantierte Festpreise was für Sie bei der Vergabe eines Auftrages an uns absolute Kosten- und Planungssicherheit bedeutet.
Grundsätzlich werden sämtliche von Ein Herz für Kanne angebotenen Produkte/Leistungen in Euro berechnet. Bei allen Preisen handelt es sich grundsätzlich um von Ein Herz für Kanne garantierte Festpreise was für Sie bei der Vergabe eines Auftrages an uns absolute Kosten- und Planungssicherheit bedeutet.
Grundsätzlich werden sämtliche von Ein Herz für Kanne angebotenen Produkte/Leistungen in Euro berechnet. Bei allen Preisen handelt es sich grundsätzlich um von Ein Herz für Kanne garantierte Festpreise was für Sie bei der Vergabe eines Auftrages an uns absolute Kosten- und Planungssicherheit bedeutet.
Die Preise für Workshops und Kurse errechnen sich aus Gesamtdauer des Workshops, der täglichen Kursstundenzahl, dem Veranstaltungsort, dem benötigtem Material und der Anzahl der Teilnehmer.
Die jeweils fachgerechte Beratung, vor, während und nach dem Projekt; die Absprache von Wunsch-Motiven, Formen, sowie Farben, die Erstellung eines Entwurfs für das jeweilige Objekt nach genauen Vorgaben des Auftraggebers. Jedoch bleibt die Skizze in jedem Fall Eigentum von Ein Herz für Kanne, gesondert übertragen werden kann aber im Einzelfall das Nutzungsrecht.
Die Kosten für eventuell benötigte Gerüste, Hubwagen etc. (erst erforderlich ab einer zu gestaltenden Objekthöhe von über drei Metern), die Kosten für die Beseitigung von an dem zu gestaltenden Bauwerken angebrachten Plakaten, Aufklebern, etc., oder auch die Kosten zum Entfernen von Schmutz, Moos und anderen Verunreinigungen an den zu gestaltenden Objekten. Die farbliche oder bauliche Vorbehandlung sämtlicher Flächen einschließlich aller Türen, Fenster, Metall- und/oder Kunststoffteile, das Besorgen von Genehmigungen jeglicher Art, sowie die dafür entstehenden Kosten sowie sämtliche Abstimmungen mit Behörden/Ämtern, Anwohnern, etc.
Bei Neukunden ist mit Vertragsabschluß und noch vor Arbeitsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Brutto-Auftragswertes üblich, jedoch mindestens die Materialkosten, wenn diese die 30 Prozent des Brutto-Auftragswertes übersteigen. Diese dann zwingend erforderliche Vorauszahlung wird selbstverständlich auf den Auftragswert angerechnet. Der vollständige Rechnungsbetrag ist in jedem Fall unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer und ohne jegliche Abzüge zahlbar bis 14 Tage nach Fertigstellung bzw. Abnahme des Bildes / des Objektes.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber behält Ein Herz für Kanne das Eigentum an der gelieferten Ware bzw. an der erbrachten Leistung. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Ein Herz für Kanne berechtigt die Ware zurückzunehmen.
Auf alle durch den Auftraggeber fachgerecht vorbereiteten Untergründe garantiert Ein Herz für Kanne eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Nicht unter die Gewährleistungsfrist fallen: unsachgemäße Behandlung des Produktes, Reparatur- bzw. Änderungsversuche des Kunden oder unbefugter dritter Personen, sämtliche unfachgerecht vorbehandelten Untergründe, grundsätzlich alle Untergründe, Flächen/Teilflächen die nicht aus Stein und/oder Beton sind, Reklamationen/Fehler müssen durch den Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung des Auftrages schriftlich bei Ein Herz für Kanne , in Chemnitz geltend gemacht und entsprechend belegt werden. Unterlässt der Auftraggeber einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Abhilfe nicht ein.
Grundsätzlich ist allein der Auftraggeber verpflichtet im Vorfeld alle benötigten behördlichen Genehmigungen jeglicher Art beizubringen, sowie sämtliche Abstimmungen mit Behörden/Ämtern, Anwohnern, etc., selbst oder durch von ihm beauftragte und bezahlte Dritte durchzuführen und zum Abschluss zu bringen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht oder nur in Teilen nach und kommt es dennoch zu einer künstlerischen Gestaltung (auch bei Teilfertigstellung) durch Ein Herz für Kanne, trägt allein der Auftraggeber die Schuld, alle Kosten, sowie sämtliche Kon sequenzen. Zudem muss Ein Herz für Kanne vom Auftraggeber in voller Auftragshöhe bezahlt werden dieses gilt auch bei Teilfertigstellung des Auftrages.
Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, gelten alle oben genannten vertraglichen Bedingungen, Angaben und Aussagen. Diese werden durch folgende Punkte konkretisiert und ergänzt, die ebenfalls Teil der Ein Herz für Kanne Geschäftsbedingungen sind: Die Ausführung von Aufträgen jeglicher Art, sowie allen Leistungen und Waren erfolgt ausschließlich zu den oben genannten Ein Herz für Kanne Geschäftsbedingungen diese werden durch die nachstehenden Bedingungen konkretisiert und ergänzt. Die Ein Herz für Kanne Geschäftsbedingungen gelten gegenüber sämtlichen Auftraggebern. Der Auftraggeber kann Ein Herz für Kanne nur an dessen Firmensitz verklagen. Für Klagen von Ein Herz für Kanne an den Auftraggeber ist ebenfalls der Sitz von Ein Herz für Kanne maßgebend. Der Gerichtsstand ist in jedem Fall Chemnitz. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung aller vertraglich vereinbarten Vereinbarungen sowie zur Anerkennung der Geschäftsbedingungen. Die jeweiligen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und Ein Herz für Kanne richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der vorstehenden bzw. nachstehenden Bedingungen, Angaben, etc. unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Bedingungen, Angaben, etc.. Vielmehr soll die unwirksame oder fehlende Bestimmung, etc. durch eine wirtschaftlich und rechtlich gleichwertige ersetzt werden. Ein Vertrag tritt erst nach rechtsgültiger Unterzeichnung durch den Kunden in Kraft. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber durch Ein Herz für Kanne unverzüglich und schriftlich mitgeteilt. Alle kreativen Arbeiten (Skizzen, Zeichnungen, Entwürfe, Daten, etc. auch vorläufige) von Ein Herz für Kanne, sind und bleiben als persönliche, geistige Schöpfung durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gilt, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Alle Motive, Logoentwürfe, Entwurfsskizzen und Bilder bleiben Eigentum von Ein Herz für Kanne. Unautorisiertes Kopieren, Vervielfältigen und/oder Verwenden von Motiven, auch von Motivteilen, ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Ohne schriftliche Zustimmung von Ein Herz für Kanne dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert, kopiert oder nachgeahmt werden. Erfolgt die vollständige Zahlung nicht rechtzeitig, ist Ein Herz für Kanne berechtigt, Mahnkosten in Rechnung zustellen. Gerät der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, ist Ein Herz für Kanne berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent per anno über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Sollte nachweislich ein höherer Verzugsschaden entstanden sein, ist Ein Herz für Kanne berechtigt, auch diesen geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung darf Ein Herz für Kanne Zinsen sowie Einziehungskosten berechnen. Ein Herz für Kanne kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zu seiner vollständigen Bezahlung aussetzen.
Gültig ab 11/2016